Brandschutz-Service für die Industrie sowie Gewerbe und Arbeitsstätten

Als Brandschutzunternehmen aus Köln sind wir auf die Wartung, Instandsetzung und Neuinstallation von Brandschutztechnik in Industrie-, Logistik- und Handwerksbetrieben in ganz NRW spezialisiert.

Sie möchten sich gegen einen Produktionsausfall absichern?

Gebäudearten mit Produktion und arbeitendem Personal (Arbeitsstätten) haben in Sachen Brand- und Arbeitsschutz hohe gesetzliche Anforderungen. Besondere Brandrisiken wie Elektrobrände, ausgelöst durch defekte Kabelisolierungen, beschädigte Leitungskontakte oder überlastete elektrische Leitungen, bergen ein enormes Gefahrenpotenzial. Aber auch Schweiß-, Schleif- und Lötarbeiten oder die Entstehung von explosionsfähigen Gasgemischen in Produktionsbereichen sowie leicht entzündliche Stoffe im Lager bilden eine Brandgefahr. Durch die komplexe Anordnung von Räumlichkeiten (Sonderbauten), Produktionen oder Lagerhallen können Unternehmen dem ordnungsgemäßen Brandschutz alleine nur schwer nachkommen.

Sachgemäße und auflagenkonforme Umsetzung aller Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten:

Für Industriebetriebe ergibt sich eine Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen im Brandschutzkonzept. So stellen die zahlreichen Auflagen laut Industriebaurichtlinie NRW (DIN 18230), der Betriebssicherheitsverordnungen (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.2) oder aus den Brandschutzmaßnahmen für das Technische Regelwerk von Gefahrstoffen (TRGS400/800) sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan) viele Unternehmer vor eine große Herausforderung. Feuerschutz Roche aus Köln entwickelt für Sie kostensparende und sichere Lösungen im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz für Ihr Werksgelände. Bereits seit 40 Jahren gewährleisten wir die ordnungsgemäße Umsetzung von Brandschutzeinrichtungen. So sind wir Ihr Handwerks-Partner aus Köln für die wiederkehrende Wartung, Montage, Reparatur, Instandhaltung und Dokumentation von Brandschutzeinrichtungen nach DIN NORM. Dabei begleiten wir Sie bei Objektprüfungen oder der wiederkehrenden Brandsicherheitsschau durch Feuerwehr, TÜV oder Bauaufsichtsamt. Im Anschluss werden etwaige Mängel von uns schnell und kompetent behoben. Von der Qualität unserer Arbeit konnten sich bereits Kunden aus Produktion, Industrie, Handwerk, Werkstätten, Druckereien, Entsorgungsunternehmen, Speditionen und Logistik überzeugen.

Das Bild zeigt eine Produktionshalle /Arbeitsstätte

Wir übernehmen für Sie die Neuinstallation, Instandhaltung, Wartung, Beschaffung und Reparatur nach Industriebaurichtlinie NRW und aktuellen technischen Regeln:

  • Feuerlöscher aller Art 
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • (Funk)-Rauchmelder und Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Feststellanlagen und Brandschutztüren 
  • Fluchtwegbeleuchtung u. Beschilderung 
  • Steigleitung trocken / nass / nass-trocken 
  • Wandhydranten und Schläuche 
  • Absperrvorrichtungen wie z. B. Brandschutzklappen und Absperrventile
  • Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Vorgaben

 

Beratung, Schulung & Betreuung für die Industrie sowie Gewerbe und Arbeitsstätten

  • Beratung bei Neubau, Bauen im Bestand und Nutzungsänderung, Sonderlösungen
  • Kontrolle und Dokumentierung der Prüf- und Wartungsfristen.
  • Durchführung von Objektbegehungen zur Aufnahme der Ist-Situation
  • Mängelbeseitigung nach Brandschau durch Feuerwehr oder wiederkehrender Prüfung durch Bauaufsichtsamt
  • Unterweisung von Personal und Mitarbeitern im sicheren Umgang mit Betriebsmitteln 
  • Beratungen zu Design und schönen Gestaltungs-Lösungen von Feuerlöschern und Rauchmeldern 

Brauchen Sie eine persönliche Beratung?

Unsere Brandschutzexperten helfen Ihnen gerne. Einfach anrufen!

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 7.30 -16.00 Uhr
Fr: 7.30 -13.00 Uhr

Tel.: 0221 25 23 87

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Im Einsatz für Ihre Sicherheit!

Unser Brandschutz - Servicegebiet

Unser Servicegebiet für Industrie und Produktion

Unser Servicegebiet für die Montage und Wartung von Brandschutzeinrichtungen in Industrie- und Arbeitsstätten erstreckt sich von unserem Firmensitz Köln über ganz NRW (Dortmund, Bonn, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Aachen, Düren, Essen, Hagen, Duisburg, Bochum, Bielefeld, Neuss, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal, Düsseldorf ...) und die angrenzenden Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Beratung & Brandschutz-Dienstleistungen für Industrie- und Gewerbebetriebe

Neuinstallation, Instandhaltung, Wartung und Reparatur von Brandschutztechnik nach DIN NORM sowie ASR A2.2 und BetrSichV

Wir sind Brandschutzexperten für Industrie- und Handwerksbetriebe. So bieten wir Ihnen die fachgerechte Montage, Wartung und Reparatur aller nötigen Brandschutz-Einrichtungen in DIN konformer Umsetzung. Damit betreuen wir seit 40 Jahren Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, KfZ-Werkstätten, Lebensmittelindustrie, Holz- / Metall- / Stahlbau, Automobilindustrie, Chemieindustrie, Druckereien, Brauereien sowie Logistik- und Speditionsunternehmen in ganz Nordrhein-Westfalen.

Das Bild zeigt einen Brandschutztechniker bei der Überprüfung eines Wandhydranten in einer Arbeitsstätte in Köln
Unsere handwerklichen Dienstleistungen für Industrie- und Gewerbebetriebe im Detail

Wir orientieren die Prüfintervalle und den Umfang aller Wartungstätigkeiten immer streng nach Herstellerangaben, den entsprechenden Verwendbarkeitsnachweisen und dem Technischen Regelwerk.

Tragbare und fahrbare Feuerlöscher

Installationsort: Zentrale Positionierung an mehreren Stellen in Produktionshallen, Fertigungsbändern, Warenlager und Lagerhallen 
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14406
Prüfungsintervall: spätestens nach 2 Jahren, bei Objekten mit hoher Brandgefährdung jährlich

Steigleitung trocken / nass / nass-trocken mit Wandhydranten und Schläuche

Installationsort: Produktionsbereiche, Logistikhallen und Verwaltungsgebäude 
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14462-2, DIN 14461-1, DIN EN 671-3, DIN 1988-5
Prüfungsintervall: 1 mal jährlich für Steigleitung nass / nass-trocken / spätestens alle 2 Jahre Steigleitung trocken 

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen)

Installationsort: Produktionsbereiche, Logistikhallen und Verwaltungsgebäude
Wartung und Prüfung nach: Landesbauordnung NRW bzw. DIN Norm 18232
Prüfungsintervall: 1 mal im Jahr 

Brandmeldeanlagen (BMA) - Gefahrenmeldeanlagen

Installationsort: In allen relevanten Bereichen des Brandschutzes wie z. B. Lagerhallen, Produktions- und Gewerbehallen sowie Büro- und Pausenräumen
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14675, DIN Norm 14676, 
Prüfungsintervall: 1 mal im Jahr 

Brandschutztüren und –tore mit Feststellanlagen

Installationsort: Produktionsbereiche, Lager und Durchgangsbereiche
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14677
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Fluchtwegbeleuchtung (Notbeleuchtung) u. Beschilderung

Installationsort: Produktionsbereiche, Logistikhallen und Verwaltungsgebäude
Wartung und Prüfung nach: DIN EN 50172, VDE 0100-718
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Relevante Normen, welche die regelmäßige Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Fluchtwegbeleuchtung durch zertifizierte Fachbetriebe vorschreiben, sind die DIN EN 1838 und die Normenreihe DIN VDE 0100-718 in Verbindung mit DIN VDE 0100-560 und DIN EN 50172 (VDE 0108-100).

Druckschläuche W (formbeständige Schläuche)

Installationsort: Wandhydrantenkästen
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14818
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Druckschläuche C (Faltschläuche)

Installationsort: Wandhydrantenkästen 
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14811
Prüfungsintervall: spätestens nach 5 Jahren

Absperrvorrichtungen wie z. B. Brandschutzklappen und Absperrventile

Installationsort: Lüftungsanlagen zwischen Brandabschnitten
Wartung und Prüfung nach: DIN EN 133064, DIN Norm 310515
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Vorgaben

Installationsort: Zwischen Brandabschnitten in Produktionsbereichen
Wartung und Prüfung nach: Installation erfolgt nach amtlichen Nachweis und Übereinstimmungserklärung

Vorrauschauende Organisation im Brandschutz für Industriebetriebe und Produktionsfirmen

Wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner in allen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz-Fragen. Gemeinsam führen wir die Brandsicherheitsschau mit TÜV, Feuerwehr oder dem Bauaufsichtsamt durch. Darüber hinaus schulen wir Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den Brandschutzeinrichtungen und bieten Ihnen gemäß den jeweiligen Anlagen maßgeschneiderte Konzepte an. Zudem erinnert Sie unser Wartungs-Erinnerungs- und Dokumentationsservice regelmäßig an anstehende Prüfungen. Das gewährleistet in großen Unternehmen die fachgerechte Funktion der gesamten Feuerschutztechnik im Ernstfall. Damit sind Sie im Schadensfall gegenüber der Versicherung auf der sicheren Seite.

Kontrolle und Dokumentation der Prüf- und Wartungsfristen

Feuerschutz Roche übernimmt für Sie die Einhaltung von Prüf- und Wartungsfristen in Ihren Objekten. So sind Sie in Ihrer Verantwortung immer bestens abgesichert.

Durchführung von Objektbegehungen mit Aufnahme der Ist-Situation

Feuerschutz Roche beurteilt zu Beginn der Objektbetreuung die etwaige Gefährdung auf einer gemeinsamen Objektbegehung.

Mängelbeseitigung nach Brandschau durch Feuerwehr oder Bauaufsichtsamt

Unsere fachkundigen Servicetechniker beheben alle identifizierten Mängel schnell und unkompliziert nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und Auflagen.

Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zusammen mit TÜV und Feuerwehr sowie neuester Technologie

Wir sind hr alleiniger Ansprechpartner für alle Lösungen mit variierenden Lieferanten.

Einweisung und regelmäßige Schulung von Mitarbeitern

Wir schulen Ihre Mitarbeitern bezüglich der Maßnahmen gegen Entstehungsbrände u. Explosionen sowie Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“)

Recht & Ordnung: Brandschutzverordnungen und -auflagen für produzierende und herstellende Arbeitsstätten
  • Industriebaurichtline NRW (2015)
  • DIN 18230-1:2010-09 „Baulicher Brandschutz im Industriebau – Teil 1: Rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer“
  • DIN 18230-2:1999-01 „Baulicher Brandschutz im Industriebau – Teil 2: Ermittlung des Abbrandverhaltens von Materialien in Lageranordnung – Werte für den Abbrandfaktor m“
  • DIN 18230-3:1999-01 „Baulicher Brandschutz im Industriebau – Teil 3: Rechenwerte“
  • DIN 18230-4: (in Erstellung) „Baulicher Brandschutz im Industriebau – Teil 4: Ermittlung der äquivalenten Branddauer und des Wärmeabzugs durch Brandsimulation“

Anforderungen in Unternehmen nach Arbeitsstättenregel ASR A2.2 (Auszug) 

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Anwendungsbereich

Diese ASR gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen sowie für weitere Maßnahmen zur Erkennung von Entstehungsbränden, zur Alarmierung sowie zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Für alle Arbeitsstätten gemäß § 2 der Arbeitsstättenverordnung gelte die Anforderungen und Geltungshinweise nach den Punkten 5.2.1 und 5.2.3 der ASR A2.2 (Grundausstattung).

Für Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung ist die Grundausstattung ausreichend.

Für Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung sind über die Grundausstattung hinaus zusätzlich Maßnahmen nach Punkt 5.2.4 der ASR A2.2 zu berücksichtigen.

Link zum vollständigen Text siehe Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

Anforderung an den Brandschutz in Unternehmen nach Betriebssicherheitsverordnungen (BetrSichV) (Auszug)

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt. Die BetrSichV legt Grundsätze für einen sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln fest – von einfachen Geräten und Werkzeugen über Maschinen bin hin zu ganzen Anlagen. Bei der konkreten Umsetzung haben Arbeitgeber einigen Spielraum, dafür aber auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung.

Anlagen, von denen besondere Gefährdungen ausgehen, sind in der BetrSichV als überwachungsbedürftige Anlagen definiert. Sie müssen vor Inbetriebnahme, nach Änderungen und auch wiederkehrend während der Betriebsdauer geprüft werden.

Anforderung an Fluchtwege und Notausgänge in Unternehmen nach ASR A2.3 (Auszug) 

Diese ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. 

Link zum vollständigen Text ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

Anforderung an den Brandschutz in Unternehmen  nach Technisches Regelwerk Gefahrstoffe  (TRGS400/800) (Auszug) 

Die TRGS konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der GefStoffV. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

FAQs - Brandschutz für Industrie- und Gewerbebetriebe

Welche Art von Folgeschäden sind nach einem Brand in Industrie- und Produktionsunternehmen zu erwarten?

Oft werden die Folgeschäden eines Brandes in Industrie- und Produktionsunternehmen unterschätzt. Dazu gehören finanzielle Verluste durch erlittene Marktverdrängung, der Schwund von qualifizierten Mitarbeitern, verlorengegangenes Kundenvertrauen, öffentlicher Prestigeverlust sowie zivil- und strafrechtliche Prozesse bis hin zum wirtschaftlichen Ruin.

Die Insolvenz resultiert dabei weniger aus versäumten Versicherungsleistungen. Eine Feuerversicherung deckelt die Schäden an Gebäuden und Maschinen. Fortlaufende Kosten und entgangene Gewinne können durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung für einen Zeitraum von 12 bis 36 Monaten aufgefangen werden.

Fraglich bleibt die Rückkehr von Kunden und Mitarbeitern nach einer oft langwierigen Schadensbehebung und Wiederaufnahmephase der Produktion. So verschwinden viele Kunden im Sinne der eigenen Ökonomie bei Wettbewerbern und bauen dort neue Geschäftsbeziehungen auf, während vorübergehend arbeitslos gewordene Mitarbeiter eine neue Anstellung gefunden haben.

So hängt der wirtschaftliche Erfolg eines jeden Unternehmens an einem reibungslosen Betriebsablauf. Durch vorbeugendes Brandschutzmanagement mit dem Erkennen von Brandrisiken, deren Bewertung und einem geeigneten Maßnahmenplan können Sie die Brandsicherheit in Ihrem Unternehmen entscheidend optimieren.

Mit welchen Brandschutzmaßnahmen können Arbeitgeber das Brand- und Schadenrisiko reduzieren?

Im Baulichen Brandschutz:

  • Feuerbeständige Wände und Decken
  • Brandschutzverglasungen
  • Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Brandschutztüren/-tore, Feststellanlagen, Brandschutzklappen)
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Feuerüberschlagswege in Wand- und Deckendurchbrüchen für Rohr- und Kabelleitungen durch Schottsysteme absichern
  • Brandschutz-Beschichtungen
  • Feuerbrücken bei Lagerung von brennbarem Material vermeiden

Mit Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen:

  • Erstellung, Veröffentlichung und Beachtung von Brandschutzordnungen 
  • Regelmäßige Überprüfung der Brandmeldeanlagen 
  • Notiz der Notrufnummern (Feuerwehr, Polizei, Unfallarzt, Unfallkrankenhaus) auf jedem Telefon 
  • Erstellung, Veröffentlichung und Beachtung eines Alarmplans (größere Betriebe ab ca. 200 Mitarbeitern)
  • Vollständige Befüllung und Bereitstellung des Löschgeräts 
  • Durchführung von praktischen Löschübungen mit Feuerlöscher und Wandhydranten in regelmäßigen Abständen 
  • Kennzeichnung von Standorten der Löschgeräte und Brandmeldeeinrichtungen 
  • Durchführung einer regelmäßigen, fachgerechten Wartung 

Auf Flucht- und Rettungswegen:

  • Erstellung, Veröffentlichung, Beachtung und regelmäßige Übung des Flucht- und Rettungswegplans
  • Sicherung der Flure und Treppen
  • Freihalten von Fluchtwegen und Notausgängen
  • Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen 

Durch die Löschwasserversorgung:

  • Freihalten der Löschwasserstellen
  • Freihalten der Unterflurhydranten von Fahrzeugen 
  • Regelmäßige Reinigung der Saugstellen an offenen Löschwasserstellen

Durch Personenunterweisung und Brandschutzübungen: 

  • Belehrungen über evtl. Nachlässigkeiten
  • Unterweisung der Mitarbeiter über richtiges Verhalten im Brandfall
  • Übungen mit Feuerlöschern und Wandhydranten 
  • Bedienung der Brandmeldeeinrichtungen 
  • Sicherheitskennzeichnungen anbringen und Überwachung der Einhaltung 
  • Benennung von Ersthelfern, Brandschutzhelfern, Selbsthilfelöschkräften und Evakuierungshelfern 
  • Bestellung eines Brandschutzbeauftragten 

Durch die Vermeidung von Zündquellen und Feuerbrücken:  

  • Einführung und Einhaltung des Rauchverbots 
  • Heißlaufen von Maschinen vermeiden
  • Instandhaltung der elektrischen Anlagen
  • Erkennung von Selbstentzündungsmöglichkeiten
  • Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten nur in dafür bestimmten Räumen, die aus dem Freien zugänglich sind
  • Schweißen, Löten oder Trennen nur mit Erlaubnisschein und durch Fachkräfte sowie Brandsicherheitswache
  • Vermeidung von Feuerbrücken bei Lagerung von brennbarem Material 

Mit Unterstützung der Feuerwehr:

  • Erstellung eines Feuerwehrplans in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr 
  • Kennzeichnung der Zufahrtswege und Bewegungsflächen für die Feuerwehr 
  • Einhaltung des absoluten Halteverbot auf Wegen und Flächen 
  • Kennzeichnung der Gebäudezugänge 
  • Steter Zugang durch einen Feuerwehr-Schlüsselkasten 

Durch Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen und -anlagen

  • Jährliche brandschutztechnische Begehungen in allen Betriebsräumen
  • Prüfung und Wartung sämtlicher Brandschutzeinrichtungen und -anlagen von qualifizierten Fachfirmen in regelmäßigen Abständen

Mit Versicherungen:

  • Anpassung der Versicherungsbedingungen an die betrieblichen Verhältnisse, insbesondere bei Änderungen.

Sichern Sie die Produktion in Ihrem Unternehmen durch perfekten Brandschutz!
Wir schützen Ihre wertvollen Anlagen mit modernen Brandschutzmaßnahmen und vermeiden durch regelmäßige Wartung mögliche Produktionsausfälle nach Brandschaden.

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