Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor der Nutzung von Löschdecken bei der Bekämpfung von Fettbränden und Personenbränden

(DGUV) warnt vor der Nutzung von LöschdeckenVerkauf, Wartung und Montage von Design Feuerlöschern in Köln und ganz NRW

In der Vergangenheit wurden Löschdecken als Mittel zur Brandbekämpfung im gewerblichen und öffentlichen Bereich bereitgestellt und eingesetzt.

Es hat sich aber gezeigt, dass sie nicht geeignet sind Speiseöl- und Speisefettbrände wirksam und effektiv zu bekämpfen.

Hinsichtlich des Einsatzes bei Personenbränden haben sich inzwischen ebenfalls große Bedenken der Tauglichkeit ergeben.

Zum Löschen einer brennenden Person sollte daher besser ein Feuerlöscher (Fettbrandlöscher) für die Brandklasse F verwendet werden. Feuerlöscher ermöglichen in allen Fällen eine sichere und schnelle Brandbekämpfung ohne zusätzliche Verletzungsgefahren für die zu rettende Person.

Folgende Hinweise zur Personenbrandbekämpfung mit einem Feuerlöscher müssen beachtet werden:

  • Einen Mindestabstand zur brennenden Person von 2 bis 3 m einhalten
  • Das Gesicht möglichst nicht mit dem Löschmittel beaufschlagen
  • Der erste Löschstrahl ist auf den Oberkörper (Brust und Schulter) zu richten, um Hals und Kopf vor den hochschlagenden Flammen zu schützen
  • Anschließend wird der Löschstrahl am Körper weiter nach unten und zu den Seiten geführt
  • Die Gebrauchsanleitung des Feuerlöschers beachten

Für zusätzliche Informationen verweisen wir auf das DGUV Informationsblatt "Einsatz von Löschdecken".

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