Brandschutz für Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen

Als TÜV zertifizierter Brandschutzfachbetrieb aus Köln sind wir auf die Wartung, Instandsetzung und Neuinstallation von Brandschutztechnik in Kindergärten und Schulen in ganz NRW spezialisiert.

Sie setzen zum Schutz Ihrer Schützlinge lieber auf absolute Sicherheit?

Eltern vertrauen ihre Nachkommen in der Regel nur Kindergärten und Schulen an, auf deren Sicherheit sie vertrauen können. Mit Übertragung der Aufsichtspflicht auf den Einrichtungsträger und die pädagogischen Fachkräfte stehen Bildungsstätten in einer besonderen Verantwortung. So übernehmen die Kindergarten- oder Schulleitung und insbesondere die Mitarbeiter eine wichtige Erziehungsaufgabe und müssen gleichzeitig für die physische Sicherheit der Kinder sorgen. Oft können dabei gerade die Jüngsten in ihrem Entwicklungsstand Gefahren nicht richtig einschätzen. So ist der Brandschutz in Kindertageseinrichtungen und Schulen von höchster Priorität. Denn Unfällen durch Brände, kann man durch das Einhalten der baulichen, technischen und organisatorischen Vorschriften sowie ergänzender präventiver Maßnahmen ganzheitlich vorbeugen.

Brandschutzmaßnahmen mit einem Höchstmaß von Präventivschutz:

Betreiber von Kitas stehen einem Dickicht von Richtlinien entgegen. So muss jede Brandschutzmaßnahme individuell beurteilt werden. Kindertagesstätten und Schulen werden hingegen als Sonderbauten nach BauO NRW §54 und §68 Abs.1. definiert. Wir kennen alle Brandschutzauflagen für Kindergärten laut BauO NRW sowie Brandschutz- und Notfallkonzepten in Kindertageseinrichtungen. Dazu zählen die Regularien der Unfallkasse NRW und Schulen nach BauO NRW, die Schulrichtlinie NRW und der Runderlass für Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten bei Bränden in Schulen. In diesem Wirrwarr von Verordnungen betreuen wir Sie bei der ordnungsgemäßen wiederkehrende Wartung, Neuinstallationen, Reparatur, Instandhaltung sowie bei der Dokumentation Ihrer Brandschutztechnik nach den gängigen DIN und VdS-Vorschriften. Darüber hinaus stehen wir Ihnen in Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen auch bei Objektprüfungen oder Brandschau durch Feuerwehr, TÜV oder Bauaufsichtsamt zur Seite.

Das Bild zeigt den Flur einer Grundschule

Brandschutz-Service im Überblick

Wir übernehmen für Sie die Neuinstallation, Wartung, Beschaffung und Reparatur nach DIN Norm und BetrSichV

  • Feuerlöscher aller Art 
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • (Funk)-Rauchmelder und Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Feststellanlagen und Brandschutztüren 
  • Fluchtwegbeleuchtung u. Beschilderung 
  • Steigleitung trocken / nass / nass-trocken 
  • Wandhydranten und Schläuche 
  • Absperrvorrichtungen wie z. B. Brandschutzklappen und Absperrventile
  • Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Vorgaben

 

Beratung, Schulung & Betreuung für Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen

  • Beratung bei Neubau, Bauen im Bestand und Nutzungsänderung, Sonderlösungen
  • Kontrolle und Dokumentierung der Prüf- und Wartungsfristen
  • Durchführung von Objektbegehungen zur Aufnahme der Ist-Situation
  • Mängelbeseitigung nach Brandschau durch Feuerwehr oder wiederkehrender Prüfung durch Bauaufsichtsamt
  • Erarbeitung von Maßnahmenplan in Absprache mit TÜV und Feuerwehr nach aktuellem Technologie-Stand 
  • Unterweisung von Personal und Mitarbeitern im sicheren Umgang mit Betriebsmitteln 
  • Stellen eines ggf. externen Brandschutzbeauftragten
  • Erstellen von Brandschutzordnung nach DIN NORM
  • Feueralarm Übungen speziell für Kinder

Brauchen Sie eine persönliche Beratung?

Unsere Brandschutzexperten helfen Ihnen gerne. Einfach anrufen!

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 7.30 -16.00 Uhr
Fr: 7.30 -13.00 Uhr

Tel.: 0221 25 23 87

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Im Einsatz für Ihre Sicherheit!

Unser Brandschutz - Servicegebiet

Unser Servicegebiet für Schulen und Kindergärten

Unser Servicegebiet für den Einbau und die Prüfung von Brandschutztechnik in Schulen und Kindergärten erstreckt sich von unserem Unternehmenssitz Köln über ganz NRW (Bonn, Bergisch Gladbach, Mönchengladbach, Wuppertal, Dortmund, Aachen, Neuss, Krefeld, Düren, Duisburg, Bochum, Bielefeld, Hagen, Leverkusen, Essen, Düsseldorf ...) und die angrenzenden Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Beratung & Brandschutz-Dienstleistungen für Kindergarten, Schulen und Bildungseinrichtungen

Neuinstallation, Instandhaltung, Wartung, Verkauf und Reparatur von Brandschutztechnik nach DIN NORM sowie Sonderbauverordnung (SBauVo)

Als TÜV zertifizierter Feuerschutz - Handwerksbetrieb aus Köln arbeiten wir in den Bereichen der Installation, Wartung und Reparatur nach DIN NORM von: Feuerlöschern, Rauchabzugsanlagen (RWA), (Funk)-Rauchmelder und Brandmeldeanlagen (BMA), Feststellanlagen für Rauchschutztüren, Fluchtwegbeleuchtung und Notausgang – Beschilderung, Steigleitungen trocken / nass / nass-trocken, Wandhydranten und Schläuche, Absperrvorrichtungen wie z. B. Brandschutzklappen, Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Brandschutztüren mit Feststellanlagen. Als Fachbetrieb für Brandschutz sind wir für Bildungsstätten im Rheinland (Köln, Leverkusen, Bonn, Düsseldorf) und in ganz NRW tätig.

  • Schulen
  • Kindertagesstätten , Kitas und Kindergärten
  • Universitäten und Fachhochschulen 
  • Jungendtreffs
  • Volkshochschulen
Das Bild zeigt die Prüfung eines Feuerlöschers in einem Kindergarten in Köln
Unsere handwerklichen Dienstleistungen für Kindergärten und Schulen im Detail:

Wir orientieren die Prüfintervalle und den Umfang aller Wartungstätigkeiten immer streng nach Herstellerangaben, den entsprechenden Verwendbarkeitsnachweisen und dem Technischen Regelwerk.

Tragbare und fahrbare Feuerlöscher

Installationsort: Zentrale Positionierung in Fluren  
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14406
Prüfungsintervall: spätestens nach 2 Jahren, bei Objekten mit hoher Brandgefährdung jährlich

Steigleitung trocken / nass/ nass-trocken mit Wandhydranten und Schläuche

Installationsort: Treppenhäuser 
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14462-2, DIN 14461-1, DIN EN 671-3, DIN 1988-5
Prüfungsintervall: 1x jährlich für Steigleitung nass/nass-trocken / spätestens alle 2 Jahre Steigleitung trocken 

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen)

Installationsort: Treppenhäuser
Wartung und Prüfung nach: Landesbauordnung NRW bzw. DIN Norm 18232
Prüfungsintervall: 1 mal im Jahr 

Brandmeldeanlagen (BMA) - Gefahrenmeldeanlagen

Installationsort: Ganzheitliche Abdeckung insbesondere in Klassen und Personalräumen
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14675, DIN Norm 14676,
Prüfungsintervall: 1 mal im Jahr 

Brandschutztüren und -tore mit Feststellanlagen

Installationsort: Flure und Durchgangsbereiche
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14677
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Fluchtwegbeleuchtung (Notbeleuchtung) u. Beschilderung

Installationsort: Flure und Rettungswege
Wartung und Prüfung nach: DIN EN 50172, VDE 0100-718
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Relevante Normen, welche die regelmäßige Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Fluchtwegbeleuchtung durch zertifizierte Fachbetriebe vorschreiben, sind die DIN EN 1838 und die Normenreihe DIN VDE 0100-718 in Verbindung mit DIN VDE 0100-560 und DIN EN 50172 (VDE 0108-100).

Druckschläuche W (formbeständige Schläuche)

Installationsort: Wandhydrantenkäste
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14818
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Druckschläuche C (Faltschläuche)

Installationsort: Wandhydrantenkäste
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14811
Prüfungsintervall: spätestens nach 5 Jahren

Absperrvorrichtungen wie z. B. Brandschutzklappen und Absperrventile

Installationsort: Lüftungsanlagen zwischen Brandabschnitten
Wartung und Prüfung nach: DIN EN 133064, DIN Norm 310515
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Vorgaben

Installationsort: Zwischen Brandabschnitten
Wartung und Prüfung nach: Installation erfolgt nach amtlichen Nachweis und Übereinstimmungserklärung

Ganzheitliche Organisation im Brandschutz für Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen im Detail

Feuerschutz Roche aus Köln ist bei allen Fragen rund um den Brandschutz in Kitas, Schulen und Bildungseinrichtungen für Sie da. Fachkundige Brandschutztechniker begleiten Sie bei der Brandsicherheitsschau durch TÜV, Feuerwehr oder Bauaufsichtsamt. Etwaige Mängel werden im Anschluss rasch beseitigt. Dabei stehen Ihnen unsere Mitarbeiter mit Ihren Leistungen 24 Stunden am Tag zur Verfügung – auf Wunsch auch mit der Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten. Darüber hinaus schulen wir Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den Brandschutzeinrichtungen und bieten Ihnen für Kindertagesstätten, Schulen und Bildungseinrichtungen  maßgeschneiderte Konzepte an. Dazu gehören auch Feueralarmübung mit Kindern und Jugendlichen. Zudem erinnert Sie unser Wartungs- Erinnerungs- und Dokumentationsservice regelmäßig an anstehende Prüfungen. Das gewährleistet gerade in größeren Einrichtungen die fachgerechte Funktion der gesamten Feuerschutztechnik im Ernstfall. Damit sind Sie im Schadensfall gegenüber der Versicherung auf der sicheren Seite.

Beratung und Schulung

Wir beraten Sie bei Neubau, Bauen im Bestand sowie Nutzungsänderung und Sonderlösungen. Heutige Bauwerke – im speziellen Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen – gestalten sich mehr und mehr komplexer. So kommen auch Abweichungen von den Materialanforderungen der Bauvorschriften bzw. Vorgaben des Gesetzgebers häufiger vor und müssen begründet sowie aufgefangen werden. Einzelne Brandschutzmaßnahmen sind daher nicht so einfach anzuwenden. Zur Erfüllung der bauaufsichtlichen Schutzziele müssen Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen ein schlüssiges Brandschutzkonzept vorlegen.

Kontrolle und Dokumentation der Prüf- und Wartungsfristen

Wir übernehmen für Sie die Einhaltung von Prüf- und Wartungsfristen in Ihren Objekten. So sind Sie in Ihrer Verantwortung immer bestens abgesichert.

Durchführung von Objektbegehungen mit Aufnahme Ist-Situation

Feuerschutz Roche beurteilt zu Beginn der Objektbetreuung die etwaige Gefährdung auf einer gemeinsamen Objektbegehung.

Mängelbeseitigung nach Brandschau durch Feuerwehr oder Bauaufsichtsamt

Die fachkundigen Servicetechniker von Feuerschutz Roche beheben alle identifizierten Mängel schnell und unkompliziert nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und Auflagen.

Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zusammen mit TÜV und Feuerwehr sowie neuester Technologie

Feuerschutz Roche ist Ihr alleiniger Ansprechpartner für alle Lösungen mit variierenden Lieferanten.

Einweisung und regelmäßige Schulung von Mitarbeitern

Feuerschutz Roche schult Ihre Mitarbeitern bezüglich der Maßnahmen gegen Entstehungsbrände u. Explosionen sowie Verhalten im Gefahrenfall (z.B. Gebäuderäumung, siehe ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“)

Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten

Feuerschutz Roche übernimmt für Sie die Umsetzung und Koordination der bestehenden Brandschutzauflagen für den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.

Erstellen von Brandschutzordnung nach DIN 14096

Feuerschutz Roche definiert für Sie in einer Brandschutzordnung die Aufgaben der Brandschutzhelfer sowie allgemeine Maßnahmen zur Brand- und Rauchausbreitung, zur Alarmierung, zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, zur Sicherung der Brandstelle oder aber auch zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzanlagen. Eine Brandschutzordnung umfasst laut Schulbaurichtlinie gemäß DIN 14096 drei vorgegebene Teile:

  • Teil A: Aushang (DIN A4 in rotem Rahmen)
  • Teil B: für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben z. B. Personal, Schüler / Schülerrinnen
  • Teil C: für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben z. B. Schulleitung, Hausmeister, evtl. Räumungshelfer

Feueralarm-Übungen mit Kinder und Jugendlichen

Feuerschutz Roche unterweist Kinder und Schüler altersentsprechend in Brandverhütung und Verhalten im Brandfall (z. B. in Zusammenhang mit Räumungsübungen). Dabei kommen auch das pädagogische Konzept und die darin vorgesehene Brandschutzerziehung zum Tragen. So werden in allen Ländererlassen bzw. Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsregeln diverse Räumungsübungen (Alarmproben, Alarmübungen, Notfallübungen) gefordert – halbjährlich oder jährlich.

Recht & Ordnung: Brandschutzverordnungen und -auflagen für Kindertagesstätten, Schulen und Bildungseinrichtungen

Kindertagesstätten

Die gesetzlichen Anforderungen an Kindetageseinrichtungen sind im Landesrecht festgehalten. Sie unterliegen sowohl der vor- und außerschulischen Betreuung von Kindern als auch dem Bauordnungsrecht der Länderhoheit. So ist die Kita in NRW nach §54 und 68 Satz 3, Abs.1 BauO NRW als Sonderbau definiert. Ab 500 m2 Bruttogrundfläche fallen Kitas unter die PrüfVO NRW für Betreuungseinrichtungen – im Einzelfall auch auf Anordnung. Eine Brandschau erfolgt in der Regel alle 5 Jahre. Zudem macht eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde für Kindergärten und Horte mit mehr als 4 Gruppen alle 6 Jahre Sinn. Leider gibt es bis heute keine Musterbau- oder sonstige gemeinschaftliche staatliche Vorschriften für Kindertageseinrichtungen. Auflagen und Verordnungen (wie z. B. zur Ausstattung) finden sich nur in einzelnen Bundesländern. Auch in den länderübergreifenden gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkassen DGUV-V 82 „Kindertageseinrichtungen“ finden sich keine ausdrücklichen Brandschutzvorgaben. Tipp von Roche: „Brandschutz- und Notfallkonzepte in Kindertageseinrichtungen“ der Unfallkassen unter „Sichere-Kita“ der Unfallkasse NRW

Schulen

Das Schulwesen im Landesrecht:

  • Staatliche Rechtsnormen für Schulen (Bau und Betrieb)
  • Verwaltungsvorschriften für Brandschutz (Richtlinien, „Anforderungen“, Erlasse)

Verantwortung der Schulträger (Kommunen oder private Träger)

  • Alle baulich-technischen Angelegenheiten

Den kommunalen Aufsichtsbehörden wird dabei auf Kreisebene ein gewisser Handlungsrahmen vorgegeben. So gelten für Schulen als Sonderbauten in NRW die §54 und §68 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW / SchulbauR (Stand 2011). Allgemein bildende und berufsbildende Schulen werden laut PrüfVO NRW alle drei Jahre überprüft. Die Brandschau erfolgt alle 5 Jahre gemäß Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG). Die brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen ist festgelegt im Runderlass von 2009.

Im baulichen Brandschutz ist die Muster-Schulbaurichtlinie maßgeblich. Leider wird diese von den Ländern unterschiedlich oder mitunter gar nicht übernommen. Das führt zu mehr oder weniger abweichenden Rechtsständen in den einzelnen Ländern.

Erlasse der Kultusministerien reglementieren dabei den Betrieb (Notfallorganisation, Brandschutzübungen, Verhalten im Brandfall). Länderübergreifend gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherer der öffentlichen Hand (DGUV-V 81 „Schulen“, DGUV-I 202-051 „Feueralarm in der Schule“.

FAQs - Brandschutz für Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen

Welchen Prüfpflichten unterliegen Anlagen und Geräte in Kindertageseinrichtungen?

Für die Prüfpflichten der Anlagen und Geräte in Kindertageseinrichtungen gelten teilweise Fristvorgaben:

  • Alle Anlagen und Geräte im Sicherheits-Betrieb müssen grundsätzlich vom verantwortlichen Betreiber im einwandfreien Zustand erhalten und genutzt werden. Dafür sind die Herstellerangaben und besonderen Bedingungen des Betriebs vor Ort in Betracht zu ziehen.
  • Zudem verpflichten die Arbeitsstättenverordnung und die zugehörigen Technischen Regeln sowie die Betriebssicherheitsverordnung den Arbeitgeber dazu, für Anlagen und Arbeitsmittel geeignete Prüffristen zu definieren. Der Technologiestand wird dabei durch technische Normen und Regeln der Unfallversicherer berücksichtigt. Dies betrifft in Kindertageseinrichtungen z. B. elektrische Anlagen (nach DGUV-V 3 bisher BGV 3)
Inwieweit können Flure als Spielflächen genutzt bzw. Dekorationen in den Fluren angebracht werden?

Hierfür ist die bauliche Situation entscheidend. Sofern Spielflächen überall dort entstehen, wo anliegende Gruppenräume über direkte Notausgänge nach draußen verfügen und der Flur nicht als Fluchtweg für ein Obergeschoss benötigt wird, ist es erlaubt. Dabei müssen Spielflure immer gut passierbar bleiben und vor allem nicht mit leicht entzündlichen Materialien versehen werden Tipp: Achten Sie auf Massivholzbauweise und entsprechend ausgerüstete Textilien, Polster etc.!

ACHTUNG: Auf allen notwendigen Rettungswegen (wenn z. B. ein zweiter Fluchtweg im Geschoss aus baulichen Gründen erschwert ist (z. B. Fluchtbalkone) sind keine Brandlasten erlaubt. Zudem darf die nutzbare Breite nicht eingeschränkt werden. Jegliche Dekorationen sollten sich auf farbliche Wandgestaltung oder Materialien wie Gips, Metall, Stein, Muscheln, Keramik oder Massivholz konzentrieren.

Inwiefern müssen Kindertageseinrichtungen mit Feuerlöschern ausgestattet werden?

Für die Ausstattung mit Feuerlöschern gilt die ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände“. Darin werden Kindertageseinrichtungen mit einer „erhöhten Brandgefährdung“ (nach TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ und ASR A2.2) beschrieben. So muss die Grundausstattung mit Feuerlöschern nach ASR 2.2 zu ggf. mit zusätzlichen Wasserlöschern ergänzt werden. 

Bei Fettbränden durch Braten, Frittieren oder Wachs schmelzen ist ein spezieller Fettbrandlöscher sinnvoll.

Wie muss in einer Kindertagesstätte mit offenem Feuer umgegangen werden?

Im Sinne der Brandschutzerziehung sollte der sichere Umgang mit offenem Feuer in der Lernerziehung einer Kindertagesstätte selbstverständlich sein

Folgende Sicherheitsregeln sind dabei unbedingt einzuhalten:

  • Die Kinder müssen verstehen, dass sie nur unter ganz bestimmten Bedingungen UND nur unter Anweisung des Personals ein Feuer bzw. eine Kerze entzünden dürfen.
  • Zu keinem Zeitpunkt dürfen brennbare Materialien in die Nähe von Flammen oder brennbaren Kerzen kommen. Kerzen sollten immer in Leuchtern verwendet werden (stabile Leuchter, Becher, Windlichter). 
  • Ohne Aufsichtsperson im Raum müssen alle Kerzen gelöscht werden.
  • Adventskränze sollten stets gesichert stehen, z. B. mit einer Tortenplatte aus Glas.
  • Alle Löschmittel wie Löscher oder Wasser sind stets griffbereit zu halten.
Wann ist Brandschutz im Schulalltag ein Thema?

Umsichtiges Verhalten und ein allgemein guter Ordnungsstand reduzieren die Brandrisiken im Schulalltag deutlich. Alle Beteiligten (Lehrkräfte, Schüler, Schulverwaltung bzw. Hausmeister) können dazu beitragen.

Brandstiftung vermeiden

Leichtentflammbare Materialien nicht leicht zugänglich lagern. Unter keinen Umständen auf Fluchtwegen Brandquellen wie Kartonagen, Aktenschredder, Hygienepapier, Laub oder Müllgefäße deponieren. Alle kritische Bereiche (Vordächer, Eingangsbereiche) einsehbar gestalten.

Rettungswege freihalten

Sitzecken, Stellwände oder Pflanzen dürfen die Rettungswegebreiten nicht einengen und sollten idealerweise schwer entflammbar sein. Notausgänge immer frei halten.

Werkräume

Ordnung und Sauberkeit auf Wegen und Flächen sind das A und O. So auch mal von Zeit zu Zeit entrümpeln!

Dabei immer Zündquellen vermeiden. Risikobereiche sind wärmeproduzierende Geräte wie Bügeleisen, Heizplatten, Lötkolben, Heißklebepistolen und Kaffeemaschinen. Dabei empfiehlt sich für alle vorhandenen Elektrogeräte eine  vorschriftsmäßige Prüfung nach DGUV-V3.

Profitieren Sie in Ihrer Bildungsstätte von wichtigen Brandschutzmaßnahmen!
Wir übernehmen für Sie alle Arbeiten und stellen so die reibungslose Evakuierung mit schneller Personenrettung sicher!

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