Brandschutz-Service für Privathaushalte

Als traditioneller Brandschutzfachbetrieb aus Köln bieten wir Ihnen ganzheitliche Brandschutzmaßnahmen für Ihre privaten Immobilien, Häuser und Wohnungen.

Sie wollen das Eigenheim gegen den Ernstfall sichern?

Feuerschutz in den eigenen vier Wänden hat höchste Priorität – nicht erst seit Einführung der Rauchmelderpflicht (NRW) in Privathaushalten. So stehen die Eigentümer nun in der Verantwortung, alle Wohnungen und Häuser mit (Funk)-Rauchmeldern auszurüsten. Dafür gibt es zahlreiche Gründe: Laut Statistik brennt es jährlich 200.000 mal in Deutschen Privathaushalten. 400 Tote und ca. 4.000 Brandverletzte bei über eine Mrd. Euro an Sachschäden sind die traurigen Kennzahlen der Geschichte. Das Unheil ereilt einen dabei häufig des Nachts – z. B. durch unbemerkte technische Defekte. 

 

Maßnahmen für lebensrettenden Brandschutz im Eigenheim: bei ROCHE maßgeschneidert! 

Ein Rauchmelder reduziert die Gefahr in Privathäusern deutlich. Wir betreuen als erfahrenes Brandschutzunternehmen aus Köln seit Jahrzehnten verantwortungsbewusste Privatkunden im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz. Zusammen prüfen wir Ihr Privathaus oder -wohnung auf Gefahrenpotenzial und finden eine individuelle Lösung. Das gewährleisten unsere geschulten Brandschutztechniker durch die ordnungsgemäße Installation und Wartung von Rauchmeldern, CO- oder Gasmeldern und Feuerlöschern. Nicht zuletzt schulen wir selbstverständlich auch Sie und Ihre Familie auf die verwendete Brandschutztechnik.

Das Bild zeigt ein weißes Privathaus

Brandschutz-Service für Haus- und Wohnungseigentümer im Überblick

Wir übernehmen für Sie die Neuinstallation, Wartung, Beschaffung und Reparatur nach DIN Norm 

  • (Funk)-Rauchmelder 
  • Gefahrenmeldeanlage
  • Feuerlöscher aller Art
  • Wartung Ihrer Feuerlöscher vor Ort oder in unserem Ladengeschäft
  • Autofeuerlöscher für PKWs und Boote
  • Gasmelder und CO-Melder

 

Beratung, Schulung & Betreuung für Privathaushalte

  • Wartungs-Erinnerungs-Service
  • Unterweisung im sicheren Umgang mit Brandschutztechnik 
  • Objektbegehungen und Beratung mit Eigentümern

Brauchen Sie eine persönliche Beratung?

Unsere Brandschutzexperten helfen Ihnen gerne. Einfach anrufen!

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 7.30 -16.00 Uhr
Fr: 7.30 -13.00 Uhr

Tel.: 0221 25 23 87

Zum Kontaktformular

Im Einsatz für Ihre Sicherheit!

Unser Brandschutz - Servicegebiet

Unser Servicegebiet für Privathäuser und Privathaushalte

Unser Servicegebiet für die Installation und Wartung von Brandschutztechnik in Privathäusern und Privathaushalten erstreckt sich von unserem Unternehmenssitz Köln über ganz NRW (Bergisch Gladbach, Aachen, Neuss, Krefeld, Düren, Leverkusen, Essen, Duisburg, Bonn, Dortmund, Bochum, Bielefeld, Mönchengladbach, Wuppertal, Hagen, Düsseldorf ...) und die angrenzenden Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Brandschutz-Dienstleistungen für Privathäuser und Eigentumswohnungen im Detail

Neuinstallation, Instandhaltung, Wartung, Verkauf und Reparaturvon Brandschutztechnik nach DIN NORM sowie Sonderbauverordnung (SBauVo)

Als TÜV zertifizierter Brandschutzbetrieb nach DIN EN ISO 9001 aus Köln bietet wir Ihnen von der Installation, Wartung, und Reparatur von Feuerlöschern, CO- und Gasmeldern, Rauchmeldern sowie Löschdecken für Fettbrände alles für die fachgerechte und DIN konforme Umsetzung aller nötigen Brandschutzeinrichtungen für Privathäuser und Wohnungen. Unsere geschulten Brandschutztechniker stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

(Funk)-Rauchmelder und Gefahrenmeldeanlage

Installationsort: Wohn- und Kellerräume / Einbaupflicht nach gesetzlicher Bestimmung (NRW) in Schlafzimmern, Kinderzimmer sowie Haus- und Wohnungsfluren, welche über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14676
Prüfungsintervall: 1 mal im Jahr

Feuerlöscher aller Art

Installationsort: Wohn- und Kellerräume, Heizungs- und Elektroräume / Zentrale Positionierung die eine gute Erreichbarkeit gewährleistet z. B. im Eingangsbereich eines Hauses.
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14406
Prüfungsintervall: 1 mal im Jahr

CO-Gasmelder

Installationsort: In der Nähe von Heizungskessel (Heizungsraum), Gasherden, Gasthermen, Gasheizungen oder Gasöfen
Prüfungsintervall: 1 mal im Jahr

Löschdecken für Fett- und Ölbrände in Küchen:

Installationsort: In der Küche in der unmittelbaren Nähe zum Herd zur Löschung von Fettbränden
Keine Wartung erforderlich

Feuerlöscher für private Autos, Busse und Boote:

Installationsort: Im Kraftfahrzeugen oder Booten
Wartung und Prüfung nach: Richtlinie 96/98/EG bzw. DIN Norm 14406
Wartungszeitraum: 1 mal im Jahr

Das Bild zeigt einen Brandschutztechniker bei der Überprüfung eines Rauchmelders in einer Eigentumswohnungen
Individuelle Organisation im Brandschutz für Privateigentum!

Unsere fachkundigen Brandschutztechniker aus Köln stehen Ihnen gerne direkt in Ihrem Zuhause mit Rat und Tat zur Seite – z. B. zur rechtlich korrekten Verteilung von Rauchmeldern oder den Einsatz zusätzlicher Brandschutztechnik. Zudem vergessen Sie durch unseren Wartungs-, Erinnerungs- und Dokumentationsservice nie wieder die jährliche Wartung Ihrer Brandschutzeinrichtungen. Damit gewährleisten wir in den eigenen vier Wänden eine fachgerechte und korrekte Funktion Ihrer Feuerschutztechnik.

Wartungs-Erinnerungs-Service 

Wir nehmen unaufgefordert mit Ihnen Kontakt auf, wenn Ihre Brandschutztechnik wie Rauchmelder, Gasmelder oder Feuerlöscher überprüft werden muss.

Objektbegehungen und Beratung 

Gezielte Objektbegehungen gemeinsam mit Eigentümern zur Planung von individuellen Brandschutzmaßnahmen.

Unterweisung in Brandschutztechnik für Privateigentümer 

Unterweisung im Umgang mit Brandschutztechnik im Brandfall.

Recht & Ordnung: Brandschutzverordnungen und -auflagen für Privateigentümer

Rauchmelderpflicht in Nordrhein Westfalen

Seit dem 01. April 2013 (§ 49 (Fn17) ist die Rauchmelderpflicht in NRW für Neubauten laut Abs. 7 der Landesbauordnung NRW eine gesetzliche Pflicht. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten dauert noch bis zum 31.12.2016 an. Das verpflichtet jeden Immobilieneigentümer zur Nachrüstung der Räumlichkeiten mit Rauchmeldern. Dabei ist der Mieter, respektive Nutzer, für die Instandhaltung und Wartung zuständig. In jedem Schlafraum und Kinderzimmer sowie den Fluren mit Rettungswegen muss sich ein Rauchmelder befinden.

Feuerlöscher in PKWs und Kraftfahrzeugen / Pflicht im EU-Ausland

Elektronik defekt, der Tank schlägt Leck und schon schlagen die Flammen aus Ihrem Fahrzeug. Ein KfZ-Feuerlöscher kann Entstehungsbrände direkt bekämpfen und den Sachschaden erheblich reduzieren.

In allen gewerblich genutzten Fahrzeugen ist der Feuerlöscher vorgeschrieben. In Griechenland gilt das auch für den Privatmann. Im Brandfall muss der Feuerlöscher direkt griffbereit sein – am besten unter dem Fahrersitz oder im Führerhaus.

FAQs - Brandschutz für Privathäuser und -wohnungen

Was ist beim Kauf von Rauchmeldern zu beachten?

Beim Kauf von Rauchmeldern steht der Kunde einem Produktdschungel gegenüber. Die Palette reicht vom Billig-Brandmelder aus dem Baumarkt bis zur ganzheitlichen Gefahrenmeldeanlage. Für jede Geldbörse ist etwas dabei. Doch welches Produkt ist das passende für das eigene Privateigentum?

Das hängt von vier Faktoren in der Wohnsituation ab:

  1. Ausmaß Ihrer Immobilie
  2. Etagenanzahl
  3. Anzahl an Wohnräumen
  4. Größe der Wohnräume

Einzelmelder

In Etagenwohnungen mit nah beieinander liegenden Räumen empfiehlt sich der Einzelmelder. Einzelmelder erkennen Rauch zuverlässig und lösen im Brandfall per akustischen Signal den Alarm aus.

Funkvernetzte Melder

In einer mehrgeschossigen Wohnsituation bieten Ihnen funkvernetzte Melder eine weitaus bessere Lösung als Einzelmelder. Die Rauchmelder kommunizieren untereinander. Das heißt, dass sobald ein Melder eine Gefahr erkennt, gibt er das Signal an die anderen Melder weiter. So werden alle potenziell betroffenen Personen an allen Stellen der Wohnung gleichzeitig alarmiert.

Gefahrenmeldesysteme

In einer mehrgeschossigen Wohnung mit hoher Quadratmeteranzahl setzen Sie mit Gefahrenmeldesystemen auf die richtige Karte. Über den eigentlichen Brandschutz hinaus detektiert das von uns eingesetzte Gefahrenmeldesystem Oasis über eine spezielle Sensorik auch Fensterkontakte von bis zu 50 miteinander vernetzten, einzelnen Funkteilnehmern – Einbruchschutz par exellence. Je nach Programmierung leitet die Zentrale bei Alarm  einen Notruf zur Feuerwehr oder meldet sich direkt bei Ihnen auf dem Privathandy.

Was muss der Brandschutz in Bestandsbauten erfüllen?

Laut Gesetz gilt für jedes baurechtlich ordnungsgemäß errichtete Gebäude der Bestandsschutz. Im Einzelfall kann der Bestandsschutz durch neuere gesetzliche Auflagen allerdings aufgehoben werden. Darunter fällt bspw. die Trennung von Löschwasserleitungen von der Trinkwasserversorgung. Bei Unsicherheit stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Sind bei offenen Wanddurchbrüche brandschutztechnische Abschottungen notwendig?

Im Einzelfall: Mitunter. Bei der Durchdringung eines Brandabschnitts ist die brandschutztechnische Abschottung immer verpflichtend.

Was muss man tun, um der gesetzlichen Auflage für Heimrauchmelder gerecht zu werden?

Diese Auflage betrifft Neu- und Umbauten von Wohnungen. Dabei müssen alle bestehenden Wohnungen bis Ende 2016 mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein!

Wo sind Feuerlöscher in Wohngebäuden vorgeschrieben (Heizungsraum)?

Früher waren Feuerlöscher mit 6 kg ABC-Löschpulver in Gebäuden mit Heizöllagerung von mehr als 620 l eine gesetzliche Pflicht. Heute sind die entsprechenden Rechtsvorschriften in allen Bundesländern außer Kraft gesetzt. Behördliche Bestimmungen verpflichten dabei mitunter noch zum Vorhalten eines Löschers. Dabei verweisen Feuerwehren und Versicherungen immer wieder auf die dringende Vorhaltung eines Feuerlöschers des Typs EN 3 zur eigenen Sicherheit. So erstattet Ihnen jede Feuerschutz-Versicherung die Befüllungskosten der zu Brandbekämpfung verwendeten Geräte zurück. Des weiteren ist im  Aufzugsmaschinenraum ein Kohlendioxid Feuerlöscher vorzusehen.

Welche Änderungen an Brandschutztüren (z. B. Bohrungen) darf man vornehmen?

Die erlaubten Änderungen oder Ergänzungen an Brandschutztüren teilen sich in drei Kategorien auf:

  • Anbringung von aufgesetzten Magnet- und Riegelkontakten, Halteplatten für Haftmagnete von Feststellanlagen
  • Einbau von selbstverriegelnden Schlössern, Spionen, Anbringung von Tritt- und Kantenschutzblechen oder Schutzstangen
  • Anbringung von Hinweisschildern, Aufkleben von Leisten auf Glasscheiben

ACHTUNG: Die ergänzten Anbauteile oder Beschläge müssen immer per bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis geprüft sein.

Vertrauen Sie den Fachleuten für Brandschutz in den eigenen vier Wänden!
Wir installieren Feuerlöscher und Rauchmelder führender Hersteller und zeigen Ihnen die richtige Anwendung.

Zum Kontaktformular