Die Grafik zeigt ein Symbol für eines Rauchmelders

Rauchmelder und Wärmemelder (Funk)

Installation, Wartung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmemeldern nach DIN 14676 in Köln und ganz NRW

Profitieren Sie von langjähriger Fachkompetenz

Laut aktuellen Schätzungen fallen in Deutschland ca. 500 Menschen im Jahr einem Feuer zum Opfer. Davon werden über 70 % im Schlaf überrascht. Bei 90 % der Betroffenen bringen allerdings nicht die Flammen den Tod, sondern die aus einem Brand entstehenden giftigen Rauchgase. Für einen ausufernden Wohnungsbrand genügen schon kleinste Zündquellen wie z. B. eine unbemerkte Zigarette auf dem Teppich. Die Geschwindigkeit und Ausbreitung wird dabei oft unterschätzt. Schnell kann ein Wohnungsbrand außer Kontrolle geraten. Handelsübliche Feuerlöscher sind dann überfordert.

Hier übernehmen funkgesteuerte Rauch- und Wärmemelder eine lebensrettende Aufgabe. So lassen schon zwei bis drei Atemzüge mit hohem Rauchgas-Anteil einen Menschen bewusstlos werden oder führen mitunter sogar direkt zum Tod. Daher ist der Einsatz von Rauchmeldern äußerst sinnvoll und für die Sicherheit in vielen Gebäuden mittlerweile eine gesetzliche Pflicht.

Rauch-, Wärme- und CO-Melder

In Deutschland gelten alle Geräte als Warnmelder, die im Brandfall aufgrund von Rauch- oder Gasentwicklung einen Alarm auslösen. Wir bieten als langjähriger Brandschutz-Handwerksbetrieb aus Köln mit TÜV-Zertifizierung eine fachgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Rauch-und CO- sowie Wärmemeldern gemäß DIN 14676.

Das Bild zeigt einen Brandschutztechniker bei der installation eines Melders der Marke FireAngel
Das Bild zeigt einen Brandschutztechniker bei der Montage eines Rauchmelders der Marke FireAngel

Rund-um-sorglos mit Roche

Installation, Wartung und Instandhaltung von Rauchmeldern und Wärmemeldern:

  • Fachgerechter Einbau, Inbetriebnahme und Wartung nach DIN 14676 durch Fachkraft für Rauch- und Wärmemelder
  • Einhaltung der gesetzlichen jährlichen Wartung durch Erinnerungsservice und Dokumentation im Wartungsbuch 1 mal pro Jahr
  • Beratung, Verkauf und Neu-Installation
  • Unterweisung im Umgang mit Rauchmeldern im Ernstfall

Alle Maßnahmen rund um Brandmelder

Wir arbeiten als TÜV-zertifizierte Brandschutzfirma aus Köln mit der Expertise und dem Know-how unserer geschulten Fachkräfte für Einbau, Wartung und Instandhaltung von Rauch- und Brandmeldern sowie Wärme-Hitzemeldern des Herstellers: Detectomat und EI Electronics

Brauchen Sie eine persönliche Beratung?

Unsere Brandschutzexperten helfen Ihnen gerne. Einfach anrufen!

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 7.30 -16.00 Uhr
Fr: 7.30 -13.00 Uhr

Tel.: 0221 25 23 87

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Im Einsatz für Ihre Sicherheit!

Unser Brandschutz - Servicegebiet

Unser Servicegebiet für Wärme- und Rauchmelder

Unser Servicegebiet für den Einbau und die Instandhaltung von Rauch- und Wärmemeldern erstreckt sich von unserem Unternehmenssitz Köln über ganz NRW (Bonn, Dortmund, Krefeld, Leverkusen, Wuppertal, Düren, Essen, Duisburg, Aachen, Mönchengladbach, Bochum, Bielefeld, Neuss, Bergisch Gladbach, Hagen, Düsseldorf ...) und die angrenzenden Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

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Wissenswertes zu Wärme- und Rauchmeldern:

Welche Pflichten gelten beim Einbau von Rauchmeldern in Nordrhein-Westfalen?

Stand: 01.04.2013

Am 01. April 2013 führte die Landesregierung NRW eine Rauchmelderpflicht ein. Ab diesem Zeitpunkt mussten und müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern gemäß Brandschutzkonzept versehen werden. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2017. Die Nichterfüllung dieser Auflagen ist eine Ordnungswidrigkeit und steht unter Strafe!

Einbaupflicht in…

  • Wohnungen, mit Errichtung oder Genehmigung nach dem 01. April 2013!
  • Wohnungen, aus älterem Bestand bis 31. Dezember 2016!
  • Schlafräume, Kinderzimmer und Gänge, welche von Rettungswegen durchzogen werden!

Verantwortung für…

  • den Einbau übernimmt der Eigentümer!
  • die Betriebsbereitschaft übernimmt der Bewohner bzw. Mieter der Wohnung

Hat der Eigentümer diese Pflicht bis zum 31. März 2013 selbst übernommen, entfällt sie für den Mieter!

Wie funktionieren Rauchmelder?

Rauchwarnmelder erkennen eine Brandgefahr frühzeitig. Dabei ist die sogenannte Rauchkammer das Kernstück der Detektion. Zudem verfügt der optische Rauchwarnmelder über einen Sender sowie Empfänger, um den Alarm zu senden. Der Sender besteht aus einer Infrarotdiode, die ein Lichtsignal an eine Fotodiode, dem Empfänger, sendet. Der Infrarotdioden-Sender sendet sein Signal bzw. Impuls dabei permanent in regelmäßigen Abständen. Ohne Brandgefahr kann die speziell positionierte Fotodiode das Licht nicht empfangen, da die als Reflektor dienenden Rauchpartikel im Normalfall schlicht nicht in der Rauchkammer vorkommen.

Wie funktionieren Wärme-Hitzemelder?

Wie funktionieren Wärme-Hitzemelder?

Wenn die Raumtemperatur einen Wert von ca. 60°C überschreitet, lösen Hitze- oder Wärmemelder den Alarm aus. Dabei sind diverse Hitze- bzw. Wärmemelder so konfiguriert, dass der Alarm bereits bei einem unnormal schnellen Temperaturanstieg auslöst. In diesem Fall spricht man von einer Thermodifferenzialauswertung.

Was gebietet die Funktionskontrolle und Wartung bei welchen Kosten?

Alle Rauch- und Hitze-Wärmemelder müssen in Eigenverantwortung auf ihre Funktionstüchtigkeit kontrolliert werden. Eine regelmäßige Kontrolle durch Behörden und Handwerker gibt es nicht. Dabei gefährden fehlende oder nicht funktionierende Rauchmelder den Versicherungsschutz im Brandfall.

Für die Beschaffungs- und Einbaukosten der Rauchmelder sowie den Austausch von funktionsuntüchtigen oder älteren Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig. Dabei dürfen diese Kosten bei vermieteten Wohnungen nicht als, auf die Mieter umlagefähige Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung, umgeschlagen werden. Dasselbe gilt für gemietete Rauchwarnmelder laut einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 04. Dezember 2013 (Az. 715 C 283/13).

Wo sollen Rauchmelder montiert werden?

Über Anzahl und Anordnung der automatischen Rauchwarnmelder gibt die DIN 14676 "Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung" detailliert Auskunft. Dabei sollte ein geschulter Brandschutztechniker die Planung, Montage sowie regelmäßige Funktionskontrollen nebst Wartung übernehmen. Das vermeidet Fehlalarmierungen und andere Betriebsstörungen weitestgehend.

Küche & Bad

Prinzipiell ist davon abzuraten, weitere Rauchwarnmelder in Küche und Bad anzubringen. Vor Ort ist die Gefahr von Fehlalarmen enorm. Dennoch gibt es alternative Ausführungen, die als Hitzemelder auch die Sicherheit in diesen Wohnungsbereichen optimieren.

Schlaf- und Kinderzimmer

In Schlaf- und Kinderzimmern nehmen Rauchwarnmelder ihre wichtigste Position ein. Im Schlaf setzt der Geruchssinn aus und so werden giftige Rauchgase von schlafenden Personen nicht rechtzeitig oder viel zu spät wahrgenommen.

Flur

In der Regel gehen vom Flur alle anderen Zimmer ab. So wird ein Alarm auch in den umliegenden Räumen wahrgenommen. Daher sollte in Fluren immer ein Rauchwarnmelder angebracht sein. Dabei ist zu beachten, dass die Abstände zwischen den einzelnen Rauchmeldern ab einer Flurbreite von drei Metern die 15-Meter-Marke nicht überschreiten.

Über mehrere Stockwerke

Bei mehrgeschossigen Häusern sollte auf jedem Etagenflur mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein. Dabei gilt es zu beachten, die Melder nicht nahe einem Luftschacht oder in starker Zugluft anzubringen. Zudem ist auch die Dachspitze eine ungünstige Positionierung. Je nach Deckenneigung sollte der Melder eher an der Dachschräge montiert werden.

Welche Rauchmelder sind auch gute Rauchmelder?

Verschiedene, auch dem Sicherheitsmarkt fremde Anbieter vertreiben über z. B. Baumärkte vermeintliche Sonderangebote. Diese Produkte gewährleisten nicht immer eine optimale und langlebige Funktionstüchtigkeit. Das belegen diverse Rückrufaktionen von verschiedenen Lebensmittel- und Baumarktketten.

Für die Anschaffung empfehlen sich vornehmlich VdS-anerkannte Rauchmelder gemäß DIN EN 14604. Wenn eine Wohnung die 130 m2 übersteigt und sich über mehrere Stockwerke erstreckt, sind funkvernetzte Rauchwarnmelder sinnvoll. So können alle Bereiche gleichermaßen gut überwacht werden. Für eine entsprechende Fachberatung ist deren Einkauf bei qualifizierten Fachbetrieben ratsam. Dabei gibt es zwar Preisunterschiede, aber auch eine deutlich bessere Qualität im Feuerschutz.

Worauf muss man beim Kauf von Rauchmeldern achten?

Generell sollte jeder Rauchmelder mit dem CE-Zeichen inklusive der Angabe "EN 14604" versehen sein. Zudem steht vor beiden Zeichen das bekannte "Q" mit dem brennenden Feuer in der Buchstaben-"Schleife". Der „VdS“-Zusatz attestiert dabei die Abnahme des Produkts durch das Unternehmen VdS Schadenverhütung. Darüber hinaus findet sich auch mitunter der Schriftzug des unabhängigen Testzentrums "Kriwan" auf hochwertigen Rauchmeldern.

Produkte, die mit einem „Q“ versehen sind, überzeugen durch besonders hohe und langlebige Zuverlässigkeit. Zusätzlich sind bei jedem Rauchmelder folgende Kriterien laut DIN-Norm zu beachten:

  • Verwendung von langlebigen Batterien und Befestigungsmaterial
  • Vernetzbarkeit durch Kabel oder Funk
  • Fotoelektronische Funktionsweise
  • Prüfvorrichtung zur regelmäßigen Funktionskontrolle
  • Warneinrichtung, die einen Spannungsabfall der Batterien akustisch meldet
  • Schutzvorrichtung gegen Verunreinigung (Staub, Insekten)
  • Fachhandelgarantie
Welche Brand- und Gasmelder gibt es?

Einzel-Rauchmelder

Für Wohnungen mit allen Zimmern auf einer Etage ist ein Stand-Alone-Melder die perfekte Ausführung. Dieser kann Rauch erkennen, bevor dessen Konzentration kritisch ansteigt. Daraufhin ertönt ein akustisches Signal. Einzel-Rauchwarnmelder finden Sie in einer breiten Auswahl.

Rauchmelder mit Funk-System

Für mehrgeschossige Wohnungen bzw. Häuser mit weit voneinander entfernten Kinder- und Elternschlafzimmern empfehlen sich vernetzte Rauchmelder. Durch die Funk-Kommunikation erkennt ein Rauchmelder innerhalb des Systems einen Brand und überträgt ihn an die anderen Melder. Dadurch können alle Melder gleichzeitig Alarm schlagen und so alle Wohnungsbereiche lückenlos absichern – vom Keller bis ins Dachgeschoss. Zudem sind funkvernetzte Rauchmelder rasch und kabellos eingebaut.

Gefahrenmeldesystem

Die ganzheitliche Absicherung von Wohnungen oder Gebäuden gewährleisten Gefahrenmeldesysteme. Über das Produkt „Oasis“ vernetzen sich z. B. bis zu 50 unterschiedliche Funkteilnehmer im Brand- und Einbruchschutz. Sollte ein Systemteilnehmer wie Rauch- oder Glasbruchmelder Alarm schlagen, ist die Zentrale sofort informiert. Gemäß der getroffenen Programmierung leitet diese dann den Notruf ein.

Gasmelder

Methan (Erdgas) oder Flaschengase (Propan / Butan) können sich schnell mit Sauerstoff vermischen. Es entsteht ein leicht entzündliches Gasgemisch. Hier reicht der kleinste Funke, um eine Explosion auszulösen. So sind Gasmelder in allen Räumen sinnvoll, die eine Gastherme oder Gasanschlüsse beherbergen.

Kohlenmonoxid-Melder

Wenn die Konzentration von Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid oder anderen Verbrennungsgasen in Räumen den Grenzwert von 50 ppm überschreitet, lösen die Brandgas- oder Rauchgasmelder den Alarm aus. So ist ihr Einsatz auch in warmen, staubigen oder rauchigen Räumen sinnvoll.

Wie oft müssen Rauchmelder gewartet werden?

Die DIN Norm 14676 gebietet: Einmal pro Jahr!

Sollte die Bedienungsanleitung keine anderen Angaben machen, sind Rauchmelder mindestens einmal jährlich zu prüfen. Dabei müssen die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sein und der Rauchwarnmelder auf Beschädigungen kontrolliert und ausgetauscht werden. Zudem ist auch eine Alarmprüfung unter

Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste durchzuführen. Bei Rauchwarnmeldern mit 230-V-Netzanschluss muss der Probealarm einmal mit und einmal ohne 230-V-Netz durchgeführt werden. Sollte ein Fehlverhalten auftreten, gilt es, die Batterie sofort zu ersetzen oder ggf. direkt den ganzen Rauchmelder.

Für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden: Rauchmelder!

Vorteile einer fachgerechten Überprüfung Ihrer Rauchmelder nach DIN Norm 14676

  • Mit Recht auf Platz 1: Die persönliche Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Familie, der wertvollen Anlagen und Geräte im Betrieb oder Haushalt sowie nicht zuletzt des eigenen Lebens (inklusive Haftungsschutz bei Brandfällen). Hausbewohner verfügen dabei über ein hohes Maß an Sicherheitsgefühl in den Wohnräumen.
  • Im Ernstfall: Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Überwachung von Wohnungsbereichen durch Rauchmelder,
  • Ordnungsgemäße Dokumentation der Prüftätigkeiten zur Nachweispflicht.
  • Einhaltung der Nutzungsdauer der verwendeten Rauchmelder nach DIN 14677. Diese sind nach Herstellerangaben auszutauschen bzw. einer Werksüberprüfung bzw. Instandhaltung zu unterziehen. Ohne Herstellerangaben sind Melder mit Verschmutzungskompensation nach 8 Jahren und Melder ohne Kompensation nach 5 Jahren auszutauschen.

Richtig gesichert, heißt besser geschlafen!
Rauchmelder werden von uns kostengünstig installiert und sind der beste Schutz für Sie und Ihre Familie im Brandfall – besonders im Schlaf!

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